Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Verkauf von Produkten durch Wine Guard Sàrl an seine Kunden, die ausschließlich von Dritten (Hersteller oder Lieferant) entworfen, realisiert und hergestellt werden.

(2) Wine Guard Sàrl behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version ist maßgeblich. Kunden- oder Drittbedingungen werden von Wine Guard Sàrl nicht anerkannt, auch wenn kein offensichtlicher Widerspruch besteht. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

2. Vertragsabschluss

(1) Die von Wine Guard Sàrl angebotenen Produkte und Preise gelten als Angebote, die immer vorbehaltlich der Verfügbarkeit sind.

(2) Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Auftragsbestätigung mündlich oder schriftlich erhalten hat, vorbehaltlich der Verfügbarkeit.

3. Preis

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer. Wine Guard Sàrl behält sich das Recht vor, die Preise zu ändern, falls es zwischen dem Bestelldatum und dem Lieferdatum zu Preiserhöhungen aufgrund von Lieferanten, Steuerbelastungen, Zollgebühren, gestiegenen Transportkosten oder Währungsschwankungen kommt.

4. Zahlungsbedingungen

(1) Wine Guard Sàrl stellt eine Rechnung aus, die innerhalb von 30 Tagen zahlbar ist.

(2) Kunden, die ihre Zahlungen verspäten, werden mit dem gesetzlichen Verzugszins belastet, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Das Ausbleiben eines unwesentlichen Elements der Bestellung oder ein Garantieanspruch gegen Wine Guard Sàrl oder einen seiner Lieferanten rechtfertigt keine Zahlungsverweigerung.

(3) Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden wird der gesamte oder der verbleibende Kaufpreis sofort fällig. Wine Guard Sàrl behält sich das Recht vor, eine Vorauszahlung von 50% zu verlangen.

5. Lieferung, Versand, Transport und Mängelanzeige

(1) Nach Eingang der Bestellung wird mit dem Kunden persönlich ein Liefer- oder Abholtermin vereinbart.

(2) Die Lieferfristen von Wine Guard Sàrl sind nur verbindlich, wenn der Lieferant seine Lieferfristen einhält.

(3) Im Falle einer Lieferverzögerung durch Wine Guard Sàrl kann der Kunde erst nach schriftlicher Mahnung, Gewährung einer schriftlichen Fristverlängerung von 60 Tagen und deren erfolglosem Ablauf Schadenersatz geltend machen. Die Mitteilung muss per Einschreiben erfolgen.

(4) Gewinn und Risiko der gelieferten Waren gehen auf den Kunden über, sobald sie den Betriebsbereich von Wine Guard Sàrl (oder des Lieferanten im Falle einer Direktlieferung) verlassen. Dies gilt auch, wenn freie Lieferung vereinbart wurde.

(5) Der Transport erfolgt auf Risiko des Kunden. Der Kunde muss die Vollständigkeit der gelieferten Produkte unmittelbar nach Erhalt überprüfen und eventuelle Mängel oder Fehlbestände sofort schriftlich per Einschreiben an Wine Guard Sàrl melden. Wenn der Kunde die Lieferung nicht ablehnt und Wine Guard Sàrl nicht sofort wie oben beschrieben benachrichtigt, gilt das Produkt als angenommen.

6. Garantie

(1) Die gesetzliche Garantie ist in dem gesetzlich zulässigen Umfang vollständig ausgeschlossen. Sollte das Produkt noch unter der Herstellergarantie von Wine Guard Sàrl stehen, wird Wine Guard Sàrl die entsprechenden Leistungen erbringen.

(2) Macht der Kunde Garantieansprüche bei Wine Guard Sàrl geltend, muss er jegliche Mängel sofort melden und, falls angefordert, das defekte Produkt zur Korrektur an Wine Guard Sàrl zurücksenden. Die Garantieverpflichtung erlischt, wenn das Produkt unsachgemäß behandelt oder gewartet wurde, übermäßiger Belastung ausgesetzt war, verändert, umgebaut oder die Anweisungen nicht befolgt wurden. Natürlicher Verschleiß ist von der Garantie ausgeschlossen. Kann ein wesentlicher Mangel trotz wiederholter Korrekturen nicht behoben werden, kann eine Reduzierung des Kaufpreises oder eine Vertragsauflösung erforderlich sein. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatzlieferung. Jede Korrektur verlängert nicht die allgemeine Garantiezeit des Produkts.

7. Installation/Inbetriebnahme

(1) Die Installation und Inbetriebnahme des Produkts liegt allein in der Verantwortung des Kunden und ist nicht Teil des Kaufvertrags. Der Kunde kann gegen Gebühr Wine Guard Sàrl separat für Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Beratung beauftragen.

8. Haftung

(1) Die Haftung von Wine Guard Sàrl ist innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen vollständig ausgeschlossen.

(2) Darüber hinaus haftet Wine Guard Sàrl nicht für geringfügige Fehler, indirekte oder Folgeschäden, entgangene Gewinne, nicht realisierte Einsparungen, Schäden aufgrund von Lieferverzögerungen oder Handlungen bzw. Unterlassungen ihres Personals, unabhängig davon, ob diese vertraglicher oder anderer Natur sind.

(3) Weiterhin lehnt Wine Guard Sàrl jegliche Haftung ab bei unsachgemäßer Lagerung, Einstellung oder Verwendung der Produkte, Verwendung inkompatibler Ersatzteile oder Zubehörteile, mangelnder Wartung und/oder unsachgemäßer Änderung oder Reparatur der Produkte durch den Kunden oder Dritte sowie in Fällen höherer Gewalt.

9. Rücknahmebedingungen

(1) Grundsätzlich besteht kein Rückgaberecht für den Kunden.

(2) Alle Rücksendungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Wine Guard Sàrl, die eine Frist für die Rücksendung des Produkts setzt. Der Kunde muss das Produkt auf eigene Kosten an Wine Guard Sàrl zurücksenden, intakt und in der Originalverpackung, bevor die Frist abläuft.

(3) Nach Ablauf der gesetzten Frist ist Wine Guard Sàrl nicht mehr verpflichtet, das zurückgesendete Produkt anzunehmen.

(4) Bei ordnungsgemäßer Durchführung der Rücknahmebedingungen erstattet Wine Guard Sàrl dem Kunden den Preis innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt und Überprüfung des zurückgesendeten Produkts.

10. Unterstützung und Wartung

Support- und Wartungsdienstleistungen sind nicht im Produktpreis enthalten.

11. Eigentumsvorbehalt

Wine Guard Sàrl bleibt alleiniger Eigentümer des Produkts bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen und etwaiger Mahngebühren bezüglich des betreffenden Produkts. Sie ist berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt in jedem zulässigen Register einzutragen. Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug sein, kann Wine Guard Sàrl die Ware gemäß den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zurückfordern.

12. Lagerung

Kann Wine Guard Sàrl das Produkt aufgrund von Gründen, die nicht ihrer Kontrolle unterliegen, nicht liefern, wird das Produkt bis zur Lieferung gelagert. Unter solchen Umständen berechnet Wine Guard Sàrl dem Kunden eine Pauschalgebühr von CHF 100.- pro Monat ab dem dritten Monat der Lagerung.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem schweizerischen Recht. 
(2) Für alle aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten ist das am Sitz von Wine Guard Sàrl gelegene Gericht zuständig. Wine Guard Sàrl behält sich das Recht vor, den Kunden an seinem Wohnort zu verklagen.